Sachbegriff |
Gesetzesvorbehalt |
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Definition |
Der Gesetzesvorbehalt ist ein Verfassungsgrundsatz, demgemäß bestimmte, wesentliche Entscheidungen dem förmlichen Gesetz vorbehalten bleiben, also ausschließlich vom demokratisch legitimierten Gesetzgeber getroffen werden dürfen. |
Synonym |
Vorbehalt des Gesetzes |
Oberbegriff |
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Beziehung |
Parlamentsvorbehalt (verwandter Begriff) |
Themengebiet |
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Quelle |
Creifelds (14. Aufl.) |
Datensatztyp |
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GND-Nummer |
4020676-2 |
Datensatz-ID |
040206769 |
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