Sachbegriff |
Gewerblicher Rechtsschutz |
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Definition |
Gewerblicher Rechtsschutz ist der Oberbegriff für die Rechtsgebiete, die dem Schutz geistigen Schaffens auf gewerblichem Gebiet dienen. Dazu zählen namentlich das Patentrecht, das Gebrauchsmusterrecht, das Designrecht, das Markenrecht, der Schutz geografischer Herkunftsangaben und der Geschäftsgeheimnisschutz. |
Synonym |
Gewerbliches Schutzrecht |
Oberbegriff |
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Themengebiet |
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Quelle |
B 1986 |
Datensatztyp |
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GND-Nummer |
4020871-0 |
Datensatz-ID |
040208710 |
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