Sachbegriff |
Internationales Privatrecht |
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Definition |
Das Internationale Privatrecht ist die Gesamtheit der Vorschriften, die durch Verweisung auf die inländische oder auf eine ausländische Privatrechtsordnung bestimmen, welchen Staates Privatrecht anzuwenden ist. In Sachverhalten mit Auslandsberührung entscheidet sich anhand von Vorschriften des IPR, welche Rechtsordnung anzuwenden ist. Rechtsquellen des IPR finden sich im nationalen Recht, im Unionsrecht und in völkerrechtlichen Abkommen. |
Synonym |
IPR |
Oberbegriff |
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Beziehung |
Interlokales Privatrecht (verwandter Begriff) |
Themengebiet |
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Quelle |
M |
Datensatztyp |
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GND-Nummer |
4027446-9 |
Datensatz-ID |
040274462 |
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