Sachbegriff |
Juristische Person |
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Definition |
Eine juristische Person ist eine auf Dauer angelegte zweckgebundene Organisation, der die Rechtsordnung ihre Rechtsfähigkeit in einem die staaatliche Mitwirkung implizierenden Verfahren zuerkannt hat und die selbständige Trägerin von Rechten und Pflichten sein kann. |
Synonym |
Juristische Personen |
Oberbegriff |
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Beziehung |
Natürliche Person (verwandter Begriff) |
Themengebiet |
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Quelle |
M |
Datensatztyp |
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GND-Nummer |
4029063-3 |
Datensatz-ID |
040290638 |
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Thema in
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