Sachbegriff |
Kostenrecht |
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Definition |
Das Kostenrecht umfasst die Rechtsvorschriften, nach denen der Staat die Abgaben für die Inanspruchnahme der Gerichte bestimmt, nach denen Rechtsanwälte, Notare und Gerichtsvollzieher ihre Vergütung berechnen und nach denen Zeugen, Sachverständige, Schöffen etc. entschädigt werden. |
Beziehung |
Kostenberechnung (verwandter Begriff) |
Themengebiet |
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Quelle |
Dt. Rechts-Lex. |
Datensatztyp |
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GND-Nummer |
4032593-3 |
Datensatz-ID |
040325938 |
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