Sachbegriff |
Ministerverantwortlichkeit |
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Definition |
die besondere Verantwortlichkeit der Inhaber staatsleitender Ämter (Regierungschef, Minister) gegenüber dem Parlament. Sie besteht für die Verfassungs- und Gesetzmäßigkeit sowie für die politische Zweckmäßigkeit der zum Verantwortungsbereich eines Ministers gehörigen Handlungen (politische Ministerverantwortlichkeit), auch für Handlungen des Staatsoberhaupts, für die der Minister durch Gegenzeichnung die Verantwortung übernommen hat |
Synonym |
Parlamentarische Verantwortlichkeit |
Themengebiet |
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Quelle |
M (online) |
Datensatztyp |
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GND-Nummer |
4039494-3 |
Datensatz-ID |
040394948 |
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Thema in
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