Sachbegriff |
Privatautonomie |
---|---|
Definition |
Unter Privatautonomie versteht man den Rechtsgrundsatz, wonach jeder Mensch berechtigt ist, seine Lebensverhältnisse im Rahmen der Rechtsordnung eigenverantwortlich zu gestalten. Sie basiert auf dem allgemeinen Selbstbestimmungsrecht (Artikel 1 und 2 GG). Die Privatautonomie umfasst Vertragsfreiheit, Eigentumsfreiheit, Testierfreiheit und Vereinigungsfreiheit. |
Themengebiet |
|
Quelle |
B |
Datensatztyp |
|
GND-Nummer |
4047285-1 |
Datensatz-ID |
04047285X |
Die Betaversion beinhaltet noch nicht alle Funktionen und Informationen des Katalogs des DNB-Portals. Falls Sie Informationen vermissen oder ein Medium bestellen wollen, besuchen Sie bitte die entsprechende Seite im Katalog des DNB-Portals über folgenden Link: