Sachbegriff |
Rechtsbehelf |
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Definition |
Als Rechtsbehelf bezeichnet man jedes von der Rechtsordnung in einem Verfahren zugelassene Gesuch, mit dem eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung angefochten werden kann. |
Themengebiet |
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Quelle |
M |
Datensatztyp |
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GND-Nummer |
4048768-4 |
Datensatz-ID |
040487687 |
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