Sachbegriff |
Rechtsmittel |
|---|---|
Definition |
Ein Rechtsmittel ist ein Rechtsbehelf, durch den erreicht werden kann, dass ein höheres Gericht die angefochtene Entscheidung nachprüft. Kennzeichnend für ein Rechtsmittel sind der Suspensiveffekt (Hemmung der formellen Rechtskraft) und der Devolutiveffekt (Anhängigkeit des Verfahrens bei der höheren Instanz). |
Oberbegriff |
|
Themengebiet |
|
Quelle |
M |
Datensatztyp |
|
GND-Nummer |
4048808-1 |
Datensatz-ID |
04048808X |
|
Thema in
|
|
Die Betaversion beinhaltet noch nicht alle Funktionen und Informationen des Katalogs des DNB-Portals. Falls Sie Informationen vermissen oder ein Medium bestellen wollen, besuchen Sie bitte die entsprechende Seite im Katalog des DNB-Portals über folgenden Link: