Sachbegriff |
Unlauterer Wettbewerb |
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Definition |
Gegenstand des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb sind geschäftliche Handlungen von Unternehmern. Es trifft Aussagen darüber, welche Verhaltensweisen von Unternehmern gegenüber anderen Marktakteuen zulässig (lauter) sind und wie unzulässige geschäftliche Handlungen sanktioniert werden können. |
Synonym |
Lauterkeitsrecht |
Oberbegriff |
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Beziehung |
Wettbewerbsverstoß (verwandter Begriff) |
Themengebiet |
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Quelle |
M |
Datensatztyp |
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GND-Nummer |
4061842-0 |
Datensatz-ID |
040618420 |
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