Sachbegriff |
Versicherungsvertreter |
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Definition |
Versicherungsvertreter ist, wer von einem Versicherer oder einem Versicherungsvertreter damit betraut ist, gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen. Versicherungsvertreter werden also als Handelsvertreter i.S.d. § 84 Abs. 1 HGB für den Versicherer tätig und stehen als Absatzhelfer in dessen Sphäre. |
Synonym |
Versicherungsagent |
Oberbegriff |
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Beziehung |
Versicherungsvertreterin (verwandter Begriff) |
Themengebiet |
Versicherung |
Quelle |
§ 59 Abs. 2 VVG |
Datensatztyp |
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GND-Nummer |
4063205-2 |
Datensatz-ID |
040632059 |
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