Sachbegriff |
Wohngeld |
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Definition |
Wohngeld ist eine staatliche Leistung in Form eines finanziellen Zuschusses zur Miete oder zu den Wohnkosten, die bei der Stadt oder dem Landkreis zu beantragen ist. Um Wohngeld zu erhalten, muss der Antragsteller noch genügend Einkommen haben, um seinen Lebensunterhalt selbst finanzieren zu können, andernfalls unterfällt er dem Leistungssystem des SGB II (Bürgergeld) bzw. SGB XII. |
Themengebiet |
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Quelle |
M |
Datensatztyp |
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GND-Nummer |
4066754-6 |
Datensatz-ID |
040667545 |
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Thema in
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