Sachbegriff |
Gleichbehandlungsgrundsatz |
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Definition |
Aus Art. 3 GG abgeleiteter allgemeiner Rechtsgrundsatz, dass Personen, die sich in gleicher Rechtslage befinden, gleich zu behandeln sind. Besondere Bedeutung besitzt der Grundsatz der Gleichbehandlung im Arbeitsrecht. |
Synonym |
Gleichbehandlungsprinzip |
Oberbegriff |
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Beziehung |
Gleichheitssatz (verwandter Begriff) |
Themengebiet |
Staatsrecht, Verfassungsrecht |
Quelle |
M |
Datensatztyp |
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GND-Nummer |
4121371-3 |
Datensatz-ID |
041213718 |
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