Sachbegriff |
Unternehmensdelikt |
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Definition |
Unternehmensdelikte sind Straftaten, bei denen Versuch (das „Unternehmen“) und Vollendung gleichgestellt sind, vgl. § 11 Abs. 1 Nr. 6 StGB. Dazu zählen z. B. Hochverrat gegen den Bund gemäß § 81 StGB, Hochverrat gegen ein Land gemäß § 82 StGB oder das Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie gemäß § 307 StGB. |
Oberbegriff |
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Themengebiet |
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Quelle |
M |
Datensatztyp |
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GND-Nummer |
4121823-1 |
Datensatz-ID |
04121823X |
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