Sachbegriff |
Asylbewerber |
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Definition |
Asylbewerber sind Ausländer, die Schutz als politisch Verfolgte nach Artikel 16a Abs. 1 GG oder Flüchtlingsschutz im Sinn der Genfer Flüchtlingskonvention vom 28.07.1951 beantragt haben, weil in ihrem Herkunftsland ihr Leben oder ihre Freiheit wegen ihrer Rasse ihrer Religion, ihrer Staatsangehörigkeit, ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung bedroht ist. |
Synonym |
Asylant |
Oberbegriff |
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Beziehung |
Asylberechtigter (verwandter Begriff) |
Themengebiet |
Bevölkerung, Sozialstruktur, Soziale Situation, Soziale Bewegungen |
Quelle |
Münchener Rechts-Lex. (unter Asylverfahren) |
Datensatztyp |
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GND-Nummer |
4127746-6 |
Datensatz-ID |
041277465 |
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