Sachbegriff |
Bundesoberbehörde |
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Definition |
Bundesoberbehörde sind in Deutschland solche, die einem Bundesministerium unmittelbar nachgeordnet sind, selbst jedoch keine eigene Rechtsfähigkeit besitzen und keine nachgeordneten Behörden haben. Die Zuständigkeit der Bundesoberbehörden erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet. |
Synonym |
Obere Bundesbehörden |
Oberbegriff |
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Themengebiet |
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Quelle |
M |
Datensatztyp |
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GND-Nummer |
4146970-7 |
Datensatz-ID |
041469704 |
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