Sachbegriff |
Erbbaurecht |
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Definition |
Das Erbbaurecht ist eine Grundstücksbelastung, die den Begünstigten berechtigt, auf dem Grundstück ein Bauwerk zu haben. |
Synonym |
Erbpacht (Erbbaurecht) |
Beispiel für |
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Themengebiet |
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Quelle |
Creifelds (20. Aufl.) |
Datensatztyp |
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GND-Nummer |
4152578-4 |
Datensatz-ID |
041525787 |
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