Sachbegriff |
Landnahme |
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Definition |
Besitzergreifung von Grund und Boden, der bisher unbebaut war mit der Folge der Urbarmachung; gewaltsame Landbesetzung in Folge von Kriegshandlungen. Heute versteht man unter Landnahme primär die großflächige und langfristige Aneignung von Landflächen in Entwicklungsländern durch andere Staaten oder ausländische Unternehmen. |
Synonym |
Land grabbing |
Oberbegriff |
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Beziehung |
Kolonisation (verwandter Begriff) |
Themengebiet |
Anthropogeografie |
Quelle |
B Wissen |
Datensatztyp |
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GND-Nummer |
4166614-8 |
Datensatz-ID |
041666143 |
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