Sachbegriff |
Organhaftung |
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Definition |
Die Bezeichnung Organhaftung beschreibt verschiedene Sachverhalte: Zum einen kann darunter eine originäre Haftung der Organe gegenüber dem Unternehmen (Binnenhaftung) oder gegenüber Dritten (Außenhaftung) verstanden werden. Zum anderen wird auch die Haftung des Unternehmens für Pflichtverletzungen des Organs als Organhaftung bezeichnet. |
Synonym |
Organ (Recht) / Haftung |
Oberbegriff |
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Themengebiet |
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Quelle |
M |
Datensatztyp |
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GND-Nummer |
4172751-4 |
Datensatz-ID |
041727517 |
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