Sachbegriff |
Komplementär |
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Definition |
Ein Komplementär ist ein Gesellschafter einer KG, dessen Haftung gegenüber Gesellschaftsgläubigern nicht beschränkt ist, sondern der unbeschränkt persönlich haftet. |
Beziehung |
Kommanditist (verwandter Begriff) |
Themengebiet |
Investition, Finanzierung |
Quelle |
M |
Datensatztyp |
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GND-Nummer |
4191453-3 |
Datensatz-ID |
041914538 |
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