Sachbegriff |
Technisches Recht |
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Definition |
Eigenes Rechtsgebiet, welches sich mit Technik als Rechtsgegenstand und Technik als Mittel beschäftigt. Bei Technik als Rechtsgegenstand, wird das Recht aktiv verwendet, um die passive Technik, die technischen Entwicklungen zu regeln. Bei Technik als Mittel wird die Technik aktiv zur zur Rechtsfindung/Rechtssetzung eingesetzt. Technikrecht beschäftigt sich mit Öffentlichem-, Zivilen-, Strafrecht und Technik. U.a. sind neue technische Entwicklungen in rechtliche Rahmenbedingungen zu passen. |
Synonym |
Technikrecht |
Oberbegriff |
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Themengebiet |
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Quelle |
Schulte,M.; Rainer Schröder, R.: Handbuch des Technikrechts. Allgemeine Grundlagen, Umweltrecht - Gentechnikrecht - Energierecht, Telekommunikations- und Medienrecht, Patentrecht - Computerrecht. 2011. 2. Aufl Berlin Springer |
Datensatztyp |
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GND-Nummer |
4192635-3 |
Datensatz-ID |
041926358 |
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