Sachbegriff |
Verwendungsanspruch |
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Ort |
Österreich |
Definition |
Benutzt für den im österreichischen Bereicherungsrecht geregelten verschuldensunabhängigen Ersatzanspruch einer Person, deren Sache zum Nutzen einer anderen Person ohne Rechtsgrund verwendet wurde. Österreich entfällt nicht als pleonastisch. |
Oberbegriff |
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Beziehung |
Verwendungsersatz (verwandter Begriff) |
Themengebiet |
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Quelle |
B 1996 (unter Verwendungen) |
Datensatztyp |
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GND-Nummer |
4217565-3 |
Datensatz-ID |
042175658 |
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