Sachbegriff |
Für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter |
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Definition |
Wer, ohne Amtsträger zu sein, auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten auf Grund eines Gesetzes förmlich verpflichtet ist. |
Oberbegriff |
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Beziehung |
Amtsträger (verwandter Begriff) |
Themengebiet |
Strafrecht |
Quelle |
Dt. Rechts-Lex. (unter Beamter im strafrechtlichen Sinne) |
Datensatztyp |
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GND-Nummer |
1175481335 |
Datensatz-ID |
1175481335 |
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