Sachbegriff |
Mediendienste |
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Definition |
An die Allgemeinheit gerichtete Informations- und Kommunikationsdienste in Text, Ton oder Bild, die Übermittlung per Telekommunikation voraussetzen (§ 2 Abs. 1 MDStV). Mediendienste mit besonderer "Meinungsmacht" und entsprechender Suggestivkraft und Breitenwirkung sind als Rundfunkdienste einzuordnen. Mediendienste sind zulassungs- und anmeldefrei. Sie unterliegen dem Mediendienste-Staatsvertrag. |
Themengebiet |
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Quelle |
Creifelds (20.Aufl.) |
Datensatztyp |
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GND-Nummer |
4647487-0 |
Datensatz-ID |
962216704 |
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