Sachbegriff |
Qualifizierte elektronische Unterschrift |
---|---|
Definition |
Das Signaturgesetz unterscheidet zwischen der einfachen, der fortgeschrittenen und der qualifizierten elektronischen Signatur (SigG, §2). Die qualifizierte Signatur ermöglicht elektronische Kommunikation und Transaktion mit voller Rechtskraft und größter Sicherheit und hat daher nach Anpassung der privatrechtlichen Gesetze (z. B. § 126a BGB) im Rechtsverkehr die gleiche Wirkung wie eine eigenhändige Unterschrift. |
Synonym |
Qualifizierte digitale Unterschrift |
Oberbegriff |
|
Themengebiet |
|
Quelle |
§ 126a BGB; §2 Signaturgesetz |
Datensatztyp |
|
GND-Nummer |
4797842-9 |
Datensatz-ID |
972447520 |
Die Betaversion beinhaltet noch nicht alle Funktionen und Informationen des Katalogs des DNB-Portals. Falls Sie Informationen vermissen oder ein Medium bestellen wollen, besuchen Sie bitte die entsprechende Seite im Katalog des DNB-Portals über folgenden Link: