Sachbegriff |
Reverse Mortgage |
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Definition |
Mit einer Immobilie besichertes Darlehen, dessen Laufzeit an die Erlebenszeit des Darlehensnehmers gebunden ist. Es wird erst zur Rückzahlung fällig, wenn der Darlehensnehmer und zugleich Eigentümer der beliehenen Immobilie verstirbt. Erst dann kann der Darlehensgeber die Immobilie verwerten. |
Synonym |
Umgekehrte Hypothek
Immobilienverzehrplan Immobilienverzehrkredit Förder-Immorente
Lifetime Mortgage
Rentenhypothek Umkehrdarlehen |
Oberbegriff |
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Themengebiet |
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Quelle |
Vorlage, Internet |
Datensatztyp |
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GND-Nummer |
7660013-0 |
Datensatz-ID |
994495404 |
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