Sachbegriff |
Nettoprinzip (Steuerrecht) |
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Definition |
Bei der Berechnung d. Bemessungsgrundlage von den (Brutto-)Einnahmen werden d. Aufwendungen zur Erzielung der Einnahmen abgezogen |
Oberbegriff |
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Themengebiet |
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Quelle |
B 2006 (online) (unter Einkommensteuer) |
Datensatztyp |
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GND-Nummer |
7672100-0 |
Datensatz-ID |
996534156 |
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